Die Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs
Mission statement
Die Rechtsgeschichte ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, die von Jurist/inn/en, von Historiker/inne/n, aber auch von eigens dazu spezialisierten Rechtshistoriker/inne/n betrieben wird. So sehr auch eine Verankerung in beiden Mutterdisziplinen notwendig ist, so ist doch andererseits darauf hinzuweisen, dass sowohl die Rechts- als auch die Geschichtswissenschaften jeweils nur an Teilaspekten des Faches Rechtsgeschichte interessiert sind. Es ist eine genuin rechtshistorische Forschung notwendig, um den Diskurs zwischen Recht und Geschichte aufrecht zu halten, der für beide Wissenschaften fruchtbringend ist. Die Vereinnahmung durch egal welche der beiden Mutterdisziplinen würde zu einer Verengung des Forschungsblickes führen, der sie zunächst für die ausgeschlossene, in weiterer Folge aber auch für die vereinnahmende Seite uninteressant machen würde.
Das Forschungsgebiet der Rechtsgeschichte hat keine natürlichen zeitlichen oder räumlichen Grenzen. Aus praktischen Gründen hat es sich bewährt, die antike Rechtsgeschichte in besonderer Weise zu institutionalisieren, weshalb auch in der ÖAW eine eigene Kommission für Antike Rechtsgeschichte existiert, sodass der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs (KRGÖ) die mittelalterliche und neuzeitliche Rechtsgeschichte sowie die juristische Zeitgeschichte verbleiben. Dieser noch immer weite zeitliche Rahmen ist notwendig, um grundlegende Entwicklungsstrukturen aufzeigen zu können. Somit ist festzuhalten, dass das Forschungsgebiet der KRGÖ sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht weit über das des Zentrums für Neuzeit- und Zeitgeschichtsforschung (ZNZ), dessen Teil sie allerdings ist, hinaus geht.
Als einzige außeruniversitäre rechtshistorische Forschungseinrichtung in Österreich kommt der KRGÖ die Aufgabe zu, gerade auch solche Forschungsfelder zu betreuen, die auf Universitäten heute nur mehr in ungenügendem Maße wahrgenommen werden können. Darauf basierende, langfristige Überlegungen bei der Wahl der zu bearbeitenden Themen und höchste Qualität bei der Forschungstätigkeit sind oberste Prinzipien, die Vorrang haben müssen vor anderen (keineswegs unwichtigen) Kriterien wie Tagesaktualität oder Quantität des wissenschaftlichen Outputs.